Die Berliner Friedhofslandschaft mit 224 Friedhöfen umfasst insgesamt eine Fläche von rund 1.100 ha. Träger sind neben dem Land Berlin die öffentlich-rechtlich verfassten Religionsgemeinschaften. Die Nutzung dieser Flächen geht bereits heute weit über das ordnungsrechtlich geregelte Bestattungswesen hinaus, ohne dass dies in größerem Maße administrativ oder finanziell wahrgenommen wird. Je mehr Nutzungserwartungen mit den oftmals in dicht bebauter Innenstadtlage gelegenen und vielfach denkmalgeschützten Friedhöfen verbunden werden, desto größer muss die kulturelle und finanzielle Verantwortung der Stadtgesellschaft im Umgang mit diesen Flächen sein.  

Die Friedhöfe vor dem Halleschen Tor bestehen aus fünf ehemals eigenständigen Friedhöfen, die seit dem frühen 18. Jahrhundert angelegt wurden und heute eine Gesamtanlage bilden. Die Friedhöfe sind ausgewiesene Gartendenkmale und Kulturgut von nationaler Bedeutung. Die Friedhöfe befinden sich in einem schlechten Zustand. Zahlreiche bedeutsame Baudenkmale und Erinnerungsorte sind vom Verfall bedroht, das Gartendenkmal lässt sich nurmehr rudimentär erkennen. Vandalismus und Sicherheitsprobleme sind manifest. Der Friedhof befindet sich in einer Insellage zwischen viel befahrenen Straßen und verfügt nur über wenige Zugänge in den umschließenden, ebenfalls in einem schlechten Zustand befindlichen Mauern. Die Beisetzungszahlen lagen in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlich 138 pro Jahr. Damit sind die Friedhöfe gering, aber durchschnittlich ausgelastet. 

Die Arbeitsgruppe „Friedhöfe vor dem Halleschen Tor“ erprobt am konkreten Fall die Idee einer neuen, von formellen Zuständigkeiten unabhängigen Art des „Stadtmanagements“. Die Kirche, der Träger, die Anrainer:innen, Denkmal- und Naturschutzfachleute und Stakeholder des Gebiets streben im Dialog mit den Verwaltungen einen Entwicklungsplan zur Stärkung dieses öffentlichen Raums an.  

Verantwortlich für das Thema

Birgit Grundmann

Claus-Peter Clostermeyer